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Pressemitteilung

5G-Ausbau hat begonnen!

Nun ist auch in unserem Landkreis mit dem flächendeckenden 5G-Ausbau begonnen worden. Lt. Aussage von Telekom-Pressesprecher Jodl wird bis Ende August der Landkreisbereich weitgehend mit 5G-Technologie bestückt sein.

Nun ist auch in unserem Landkreis mit dem flächendeckenden 5G-Ausbau begonnen worden. Lt. Aussage von Telekom-Pressesprecher Jodl wird bis Ende August der Landkreisbereich weitgehend mit 5G-Technologie bestückt sein. (1)

Auch wenn ein Leben ohne Mobilfunk nicht mehr vorstellbar ist, sieht der ÖDP-Kreisverband Weilheim-Schongau diese Entwicklung kritisch. Denn die Vorgehensweise bei der mobilfunktechnischen Aufrüstung ignoriert das staatliche Vorsorgeprinzip, Stichpunkt „Risikovorsorge“, wie es u.a. das Umweltbundesamt fordert. (2)

Alternative und wesentlich gesundheits- und umweltverträglichere moderne Technologien zum Mobilfunk-Ausbau werden nicht genutzt. Effektive Maßnahmen zur Strahlungsreduzierung, wie z.B. den Betrieb eines gemeinsamen Netzes, statt eigenständiger Netze und Dienste der einzelnen Mobilfunkbetreiber u.a. sind nicht angedacht.

Eine Vielzahl von Studien verweisen auf gesundheits- und umweltgefährdende Einflüsse durch die 5G-Mobilfunktechnologie. Unter anderem wurde im Januar 2020 in der Bayerischen Staatszeitung über die Forschungsergebnisse der Pall-Studie berichtet, die weitreichende Angriffe auf wichtige Körpersysteme (Gesundheit, Fortpflanzung) unter dem Einfluss elektromagnetischer Felder, wie bei 5G-, belegen. (3)

Der dabei gern aufgeführte Hinweis, dass sich die Belastung weit unterhalb der staatlichen Grenzwerte befindet, ist wenig beruhigend. Denn die Grenzwerte sind um ein Vielfaches zu hoch angesetzt. Z.B. ist die von Baubiologen empfohlene Maximalbelastung durch elektromagnetischer Felder am Schlafplatz bei 10 Mikrowatt /m² angegeben. Der offizielle Grenzwert in Deutschland liegt dagegen bei 10 Millionen Mikrowatt/m²! Die Grenzwerte beruhen auf Empfehlungen von ICNIRP, einem Verein industrienaher Wissenschaftler. Viele andere Länder machen vor, dass Mobilfunk auch mit wesentlich geringeren Werten problemlos funktioniert, z.B. Italien, Russland, Schweiz… (4)

Der Pressesprecher von Vodafone freut sich in den Ausführungen in der Heimatzeitung darüber, dass die 5G-Frequenz sehr gut durch die Wände in die Wohnungen geht. (1) Doch wem nützt das? Für die Internetnutzung im privaten Bereich ist der derzeitige Standard schon sehr gut. 5G ist möglicherweise für die Industrie und Wirtschaft vorteilhaft, doch dazu muss diese Technologie nicht flächendeckend in die Wohnungen –ob gewollt oder nicht- eindringen. Zumindest nicht zum vermeintlichen Wohle der Bürger.

Uns ist bewusst, dass der Ausbau des 5G-Mobilfunks staatlich gefordert wird und die Interventionsmöglichkeiten von kommunaler Seite gering sind. Auf bereits bestehenden Masten nehmen die Mobilfunkanbieter gesetzlich legal die entsprechenden Veränderungen vor.

Doch diese Standorte allein reichen für eine flächendeckende Abdeckung nicht, da die Wirkungsweise der 5G-Mobilfunktechnologie ein Mehrfaches an Funkzellen erfordert. Die Mobilfunkanbieter sind daher zur Errichtung von weiteren Sendern auf kommunale und private Flächen angewiesen.

Einige Kommunen haben sich aus gutem Grund bereits verpflichtet keine kommunalen Grundstücke dafür anzubieten z.B. Peißenberg, Murnau, Hohenpeißenberg. (5)

Privatpersonen, die Anfragen von Mobilfunkgesellschaften bzw. deren Mastbaufirmen erhalten, sollten wissen, dass mit einem hohen Wertverlust ihrer Immobilie zu rechnen ist, wenn eine Mobilfunk-Installation an ihrem Objekt oder in unmittelbarer Nähe vorgenommen wurde. (6)  Und: Mieter dürfen den Mietzins bis zu 20% mindern, wenn sie sich durch eine nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne beeinträchtigt fühlen (Urteil des Amtsgerichts München).(7)

 

Außerdem wichtig zu wissen: Falls es zu einer Haftungsfrage durch die Mobilfunkstrahlung kommt, wird nicht die Telefongesellschaft belangt. Denn der Nutzungsvertrag wird zwischen dem Besitzer und der Sendemastbaugesellschaft geschlossen. Für die Telekom agiert dafür die Deutsche Funkturm GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung!).

Die Klagesummen für Gesundheits- und Vermögensschäden können unter Umständen vom Haus- oder Grundstücksbesitzer eingefordert werden. Keine Versicherungsgesellschaft weltweit deckt das Risiko von Strahlungs- und Folgeschäden ab. (8)

Als ökologisch ausgerichtete Partei halten wir auch den durch 5G enorm zunehmenden Energie-Verbrauch, wie er u.a. in einer Studie des Energieversorgers EON vorausgesagt wird, für äußerst bedenklich. (9)

Der ÖDP-Kreisverband ruft daher dazu auf, den 5G-Ausbau nicht zu unterstützen, solange für diese Technologie die Unbedenklichkeit für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht durch unabhängige und transparent durchgeführte, wissenschaftliche Langzeitforschung bewiesen ist.

Wir verweisen an dieser Stelle auch auf das ÖDP-Positionspapier (www.oedp.de/aktuelles/meldungen/newsdetails/news/oedp-fordert-5g-moratorium-und-gesundheitsvertraegli/) zum 5G- Ausbau und auf die Homepage der Initiative „Stoppt5G-jetzt“, auf der auch bürgerrechtliche und kommunale Einflussmöglichkeiten erläutert werden.

Weilheim, den 21.07.2020

ÖDP Kreisverband Weilheim-Schongau

Gez.    Agnes Edenhofer (ÖDP-Kreisvorsitzende)

            Rosi Hutter (Schriftführerin)

            Irmi Staehler (Beisitzerin)

Quellenangaben:

1. Weilheimer Tagblatt v. 18./19.07.2020 Seite 1

2. www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltverfassungsrecht/vorsorgeprinzip

3. www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/schlaflos-und-erschoepft.html

4. BfS: Internationaler Vergleich der rechtlichen Regelungen im nichtionisierenden Bereich Band 1- 2016, Ländervergleich der rechtlichen Regelungen für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (0 Hz – 300 GHz)

5. u.a. www.radio-oberland.de/nachrichten/gemeinderat-kein-5-g-in-peissenberg

6. Pressemitteilung von Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen vom 4.12.2010

7. Urteil vom 27.3.98, Amtsgericht München, Aktenzeichen 432 C 7381/95

8. Faltblatt „Wer haftet?- Informationen zu Mobilfunk-Anlagen für Haus- und Grundstücksbesitzer“, Bürgerinitiative Ammersee- Region 5G- frei

9. /www.eon.com/de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/2019/neue-studie-sieht-drastisch-erhoehten-energieverbrauch-von-rechenzentren-durch-neuen-mobilfunkstandard-5G.html

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